Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
Die Leistungen und Angebote der Lampei & van der Sande GbR erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäfte, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Leistungen gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Kunden unter Verweis auf eigene Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
II. Angebote und Vertragsschluss
Alle Angebote sind freibleibend, unverbindlich und 4 Wochen gültig. Annahmeerklärungen sowie sämtliche Bestellungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Lampei & van der Sande GbR.
Mit Vertragsschluss gehen alle Gegenstände im Objekt – einschließlich Abfall – in den Besitz der Lampei & van der Sande GbR über, außer es wurde vereinbart, dass bestimmte Gegenstände im Besitz des Auftraggebers bleiben.
III. Preise
Die Preise werden nach Besichtigung und Schätzung festgelegt. Festpreise oder Rabatte müssen vertraglich gesondert fixiert werden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
IV. Termin- und Leistungszeit
Termine sowie Lieferfristen – ob verbindlich oder unverbindlich – benötigen die Schriftform. Verzögert sich die Leistung durch Umstände, die der Auftraggeber zu vertreten hat, verlängert sich der Liefer- bzw. Leistungszeitraum entsprechend.
Höhere Gewalt und vergleichbare Ereignisse
Ereignisse wie Streik, behördliche Anordnungen, Energiemangel oder Ausfälle von Verkehrsmitteln setzen die Leistungsverpflichtung sowie vereinbarte Termine aus. Die Lampei & van der Sande GbR ist berechtigt,
- Termine um die Dauer der Behinderung zu verschieben oder
- ganz bzw. teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
Schadensersatzansprüche des Auftraggebers hieraus sind ausgeschlossen, sofern keine grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegt.
Verzug der Lampei & van der Sande GbR
Kommt die Lampei & van der Sande GbR in Verzug, kann der Auftraggeber – nach angemessener Nachfrist – vom noch nicht erfüllten Teil des Vertrags zurücktreten. Bereits erbrachte Teilleistungen sind vom Rücktritt ausgeschlossen.
V. Gewährleistung
Die Lampei & van der Sande GbR gewährleistet eine saubere und ordnungsgemäße Entrümpelung sowie Entsorgung.
- Mängelanzeige – Der Vertragspartner hat Beanstandungen unverzüglich mitzuteilen.
- Nachbesserung – Die Lampei & van der Sande GbR beseitigt angezeigte Mängel.
- Folgen unterlassener Anzeige – Unterlässt der Vertragspartner die Anzeige, entfallen weitere Gewährleistungsansprüche.
- Rechte bei fehlgeschlagener Nachbesserung – Herabsetzung der Vergütung oder Rücktritt vom Vertrag.
- Gewährleistungsfrist – Entspricht den gesetzlichen Bestimmungen.
VI. Zahlungsbedingungen
Gewerbliche Kunden erhalten ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Rechnungseingang. Private Kunden begleichen die Leistung vor Ort in bar oder per Scheck. Eine Zahlung gilt erst als erfolgt, sobald Lampei & van der Sande GbR über den Betrag verfügen kann; bei Schecks nach deren Einlösung.
Der Vertragspartner darf Zahlungen nur bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zurückhalten oder aufrechnen.
Rechnungsstellung
Unter einem Festpreis sind sämtliche Kosten (Arbeitslöhne, Transporte, Versicherungen, Entsorgung, Verwertung) enthalten.
Verwertung = Recycling
Nach Kreislaufwirtschaftsgesetz ist Recycling jedes Verwertungsverfahren, bei dem Abfälle zu Erzeugnissen oder Materialien für den ursprünglichen oder einen anderen Zweck aufbereitet werden. So werden Rohstoffe in den Kreislauf zurückgeführt.
VII. Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsschluss oder unerlaubter Handlung sind – außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit – sowohl gegenüber der Lampei & van der Sande GbR als auch gegenüber deren Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen. Eine Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
VIII. Gerichtsstand & Salvatorische Klausel
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist Langenfeld. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Regelungen.
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