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Entrümpelungsdienst
Anleitung

Keller entrümpeln: Checkliste, Kosten und richtige Entsorgung

Von Frank van der Sande, Geschäftsführer · Zuletzt geprüft am 26. Oktober 2026

Einen Keller entrümpelst du am besten in vier Schritten: die Aktion planen, jeden Gegenstand in „Behalten“, „Verkaufen“, „Spenden“ oder „Entsorgen“ einsortieren, alles nach Abfallart getrennt entsorgen und den Keller danach so einrichten, dass er nicht wieder vollläuft. Als Faustregel für die Entsorgung gilt: Möbel und Sperriges kommen zum Sperrmüll, Elektrogeräte und Batterien zum Wertstoffhof oder zurück in den Handel, flüssige Farben, Lacke und Chemikalien zur Schadstoffsammlung. Bei Staub, Schimmel und Mäusekot trägst du Handschuhe und eine Atemschutzmaske. Möchtest du die Arbeit abgeben, räumen wir Keller und Dachböden zum Festpreis nach Aufwand – den nennen wir dir nach einer kostenlosen Besichtigung.

Keller entrümpeln: So bereitest du die Aktion vor

Beginne mit einer Bestandsaufnahme: Fotografiere jeden Raum und jedes Regal und notiere grob, was dort steht – Möbel, Elektrogeräte, Farbeimer, Kartons. Daraus ergibt sich, welche Entsorgungswege du brauchst.

Wie Sperrmüll abgeholt wird und ob das etwas kostet, regelt jede Kommune selbst. Die Details – auch zu Wertstoffhof und Schadstoffmobil – findest du im Abfallkalender, auf der Website deines Entsorgers oder bei der Abfallberatung. Plane außerdem einen ganzen Tag ein und hol dir Unterstützung: Schwere Möbel und Geräte trägt man zu zweit sicherer über die Kellertreppe.

  • Schutz: robuste Arbeitshandschuhe, feste Schuhe, Atemschutzmaske (z. B. FFP2) und Schutzbrille
  • Material: stabile Kisten, reißfeste Müllsäcke, Klebeband und Stift zum Beschriften
  • Licht: Baustrahler oder Stirnlampe, falls die Kellerbeleuchtung schwach ist
  • Platz: eine freie Fläche zum Sortieren, etwa Hof, Garage oder ein leerer Kellerraum
  • Transport: eigenes Auto, Anhänger oder gemieteter Transporter
  • Termine: Sperrmüllabholung, Wertstoffhof und Schadstoffsammlung

Sortieren: Behalten, verkaufen, spenden oder entsorgen?

Richte vier beschriftete Zonen ein und lege jeden Gegenstand sofort in eine davon, möglichst ohne ihn ein zweites Mal in die Hand zu nehmen. Hilfreich ist die Frage: Hast du das Teil in den letzten Jahren benutzt oder vermisst? Wenn nicht, kann es in der Regel weg. Für echte Zweifelsfälle packst du eine Kiste und schreibst ein Datum darauf. Ist sie bis dahin ungeöffnet, wird der Inhalt aussortiert.

Prüfe Kartons, Schubladen und alte Schränke vorher auf Dokumente, Fotos, Schlüssel und Wertsachen. Erst danach wandert etwas in die Entsorgung.

  • Behalten: was du regelmäßig nutzt oder was echten Erinnerungswert hat – mit festem Platz im Keller
  • Verkaufen: funktionierende Geräte, Werkzeug, Fahrräder, Sammlerstücke oder gut erhaltene Möbel, etwa über Online-Kleinanzeigen oder den Flohmarkt
  • Spenden: saubere, intakte Kleidung in den Altkleidercontainer oder zur Kleiderkammer; für Hausrat und Möbel bei Sozialkaufhäusern nachfragen
  • Entsorgen: alles Defekte, Verschimmelte oder Unbrauchbare – direkt nach Abfallart getrennt, wie weiter unten beschrieben

Arbeitsschutz: Handschuhe, Staub, Schimmel und Mäusekot

Keller und Dachböden sind oft staubig, manchmal feucht oder von Mäusen besucht. Feste Schuhe und robuste Handschuhe schützen dich vor Scherben, Nägeln und scharfen Kanten.

Schimmel: Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können beim Einatmen allergische und reizende Reaktionen auslösen, erklärt das Umweltbundesamt (UBA). Befallene Materialien müssen gereinigt oder entfernt werden – verschimmelte Kartons, Polster und Textilien entsorgst du am besten gleich. Arbeite dabei möglichst staubarm und trage Kunststoffhandschuhe, Atemschutz und eine Staubschutzbrille. Kleinen, nur oberflächlichen Befall (etwa unter 0,5 m²) kannst du laut UBA selbst entfernen, wenn du nicht allergisch auf Schimmelpilze reagierst, keine chronische Atemwegserkrankung und kein geschwächtes Immunsystem hast. Größeren Befall sollte eine Fachfirma sanieren.

Mäusekot: Von Rötelmäusen übertragene Hantavirus-Infektionen häufen sich in manchen Regionen – laut Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit zum Beispiel im Münsterland. Anstecken kann man sich, wenn man aufgewirbelten Staub mit Ausscheidungen der Tiere einatmet. Musst du Kot oder tote Mäuse beseitigen, gilt:

  • vorher mindestens 30 Minuten gründlich lüften
  • Einmalhandschuhe und eine Feinstaubmaske FFP2 oder FFP3 tragen
  • keinen Staubsauger benutzen und den Kot gründlich mit Wasser besprühen, damit möglichst wenig Staub entsteht
  • nach der Arbeit duschen, Haare waschen und die Arbeitskleidung in die Wäsche geben

Was gehört wohin? Von Sperrmüll bis Bauschutt

Deine Kommune ist gesetzlich verpflichtet, unter anderem Sperrmüll, Metallabfälle und gefährliche Abfälle aus Haushalten getrennt zu sammeln (§ 20 Abs. 2 KrWG). Wie das im Einzelnen läuft – Abholung, Wertstoffhof, Schadstoffmobil, Gebühren –, legt jede Stadt selbst fest. Für Elektrogeräte und Batterien kommt der Handel als Rückgabestelle hinzu.

Händler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Lebensmittelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten, müssen Altgeräte kostenlos zurücknehmen (§ 17 ElektroG). Kleine Geräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, nehmen sie auch ohne Neukauf an, bis zu drei Stück pro Geräteart. Größere Geräte kannst du dort abgeben, wenn du ein neues Gerät der gleichen Art kaufst.

  • Sperrmüll: ausrangierte Möbel – auch aus Holz –, Matratzen, alte Teppiche und andere Dinge, die nicht in die Tonne passen. Große Elektrogeräte nehmen manche Kommunen bei der Sperrmüllabfuhr mit; frag vorher nach.
  • Elektroaltgeräte: nie in den Restmüll (§ 10 ElektroG). An kommunalen Sammelstellen wie dem Wertstoffhof ist die Abgabe kostenlos (§ 13 ElektroG). Batterien, Akkus und Lampen vorher herausnehmen, soweit das ohne Zerstörung geht. Daten auf Handys, Laptops und Festplatten löschst du selbst – dafür bist du laut UBA selbst verantwortlich.
  • Batterien und Akkus: getrennt abgeben (§ 6 BattDG). Händler, die Gerätebatterien verkaufen oder verkauft haben, müssen solche Altbatterien in haushaltsüblicher Menge kostenlos zurücknehmen – egal welcher Marke, Größe oder Zusammensetzung –, kommunale Sammelstellen ebenso (§§ 14, 15 BattDG). Bei Lithium-Akkus die Pole abkleben. Wegen Brand- und Umweltgefahren gehören Batterien nie in Hausmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.
  • Farben, Lacke, Chemikalien: Farb- und Lackreste, Verdünner, Holzschutzmittel, Gartenchemikalien mit Gefahrstoffsymbolen, nicht ganz leere Spraydosen und Quecksilberthermometer gehören zum Schadstoffmobil oder Wertstoffhof. Haushaltsübliche Mengen kannst du dort in der Regel kostenlos abgeben. Nicht mischen und möglichst im Originalbehälter bringen. Vollständig eingetrocknete Dispersionsfarbe darf dagegen meist in den Restmüll – Details regelt deine Kommune.
  • Altholz: Alte Fenster, Außentüren und imprägnierte Gartenmöbel gelten nach der Altholzverordnung im Regelfall als Kategorie A IV – die Gruppe für Holz, das mit Holzschutzmitteln behandelt oder anderweitig mit Schadstoffen belastet ist. Halte sie getrennt und frag am Wertstoffhof, wie du sie abgibst.
  • Metall: Regale, Fahrräder, Rohre oder Werkzeug sammelt die Kommune als Metallabfall, etwa am Wertstoffhof; größere Mengen kannst du auch einem Schrotthändler anbieten.
  • Bauschutt: Fliesen, Ziegel, Beton- und Putzreste gehören nicht in den Restmüll. Frag deinen Entsorger, ob du sie am Wertstoffhof abgeben kannst oder einen Container brauchst.
  • Asbest: Vorsicht bei Material, das vor dem 31. Oktober 1993 hergestellt oder verbaut wurde – seitdem ist Asbest in Deutschland verboten. Asbestzementplatten, alte Blumenkästen oder Nachtspeicheröfen können Asbest enthalten. Nicht brechen, sägen oder bohren, denn dabei können Fasern frei werden. Arbeiten an asbesthaltigen Materialien verbietet die Gefahrstoffverordnung grundsätzlich, auch in Privathaushalten; Ausnahmen wie der vollständige Ausbau sind streng geregelt (§§ 11, 11a GefStoffV). Lass verdächtige Teile deshalb unbeschädigt stehen und beauftrage einen Fachbetrieb. Einen asbesthaltigen Nachtspeicherofen, den kein Fachpersonal abgebaut und verpackt hat, muss der Wertstoffhof nicht kostenlos annehmen (§ 13 Abs. 5 ElektroG).

Was kostet eine Kellerentrümpelung – selbst oder mit Firma?

Machst du alles selbst, bezahlst du vor allem Transport und Entsorgung: Miete für Transporter oder Anhänger, je nach Stadt Gebühren für den Sperrmüll oder einzelne Abfallarten und bei großen Mengen einen Container. Elektroaltgeräte und Batterien gibst du dagegen kostenlos ab. Rechne außerdem deine eigene Zeit ein.

Eine Firma übernimmt Tragen, Transport und Entsorgung zu einem Gesamtpreis. Wie hoch er ausfällt, hängt vor allem von der Menge, dem Zugang und möglichen Schadstoffen ab. Darum machen wir dir ein Angebot nach Aufwand: einen verbindlichen Festpreis nach einer kostenlosen Besichtigung, oft noch am selben Tag; verwertbare Gegenstände rechnen wir an. Welche Faktoren den Preis bestimmen, erklärt unser Ratgeber zu den Entrümpelungskosten.

Steuer-Tipp mit Einschränkung: Lässt du in deinem eigenen Haushalt entrümpeln – dazu zählen auch Keller und Dachboden –, kann der Auftrag als haushaltsnahe Dienstleistung zählen; sicher ist das nicht. Dann ermäßigt sich deine Einkommensteuer um 20 Prozent der Arbeitskosten samt Fahrt- und Maschinenkosten, höchstens um 4.000 Euro im Jahr. Gebühren für die Annahme des Abfalls zählen nicht mit. Die Sperrmüllabfuhr und Leistungen, bei denen die Entsorgung selbst im Vordergrund steht, sind nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht begünstigt. Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs (§ 35a EStG); ob das Finanzamt mitspielt, hängt vom Einzelfall ab.

Dachboden entrümpeln: Was ist anders?

Auf dem Dachboden gilt dieselbe Checkliste wie im Keller. Drei Punkte verdienen aber besondere Aufmerksamkeit:

  • Hitze: Unter dem Dach staut sich im Sommer die Wärme. Arbeite früh am Morgen, trink ausreichend und plane regelmäßige Pausen ein.
  • Tragfähigkeit: Wie viel eine Dachbodendecke trägt, hängt von ihrer Konstruktion ab und ist von außen kaum zu erkennen. Verteile schwere Dinge, statt sie an einer Stelle zu stapeln, tritt in nicht ausgebauten Böden nur auf Balken oder tragfähige Laufbohlen und frag im Zweifel einen Statiker oder Zimmerer.
  • Dämmung und Altlasten: Mineralwolle, die vor 1996 hergestellt wurde, ist laut UBA als potenziell krebserzeugend eingestuft worden; auch bis Juni 2000 eingebaute Dämmung kann solche „alte“ Wolle sein. Reiß alte Dämmung deshalb nicht selbst heraus, sondern überlass das einer Fachfirma – ausgebaut gilt sie als gefährlicher Abfall. Dasselbe gilt für Platten, die Asbest enthalten könnten.

So bleibt der Keller dauerhaft aufgeräumt

Damit sich der Keller nicht wieder füllt, braucht jedes Teil einen festen Platz – und der Keller eine Obergrenze. Regale statt Bodenstapel, beschriftete Kisten und freie Laufwege zeigen, wann es zu viel wird.

Gelangt im Sommer warme Luft in den Keller, kann sich ihre Feuchtigkeit an kalten Wänden niederschlagen und Schimmel begünstigen. Das UBA rät deshalb, Kellerräume im Sommer vorzugsweise nachts oder in den kühlen Morgenstunden zu lüften. In feuchten Kellern sollten keine schimmelempfindlichen Dinge des täglichen Bedarfs lagern.

  • Kunststoffboxen mit Deckel statt Pappkartons, die Feuchtigkeit ziehen
  • Regale mit etwas Abstand zur Außenwand aufstellen
  • Lebensmittel und Tierfutter nur fest verschlossen lagern, damit keine Mäuse angelockt werden
  • Chemikalien im Originalbehälter und in einem abschließbaren Schrank aufbewahren
  • Eins rein, eins raus: Für jedes neue Teil kommt ein altes weg
  • Einmal im Jahr ausmisten und dabei auch die Kisten mit Datum prüfen

Hinweis: Dieser Ratgeber gibt allgemeine Hinweise und ersetzt keine rechtliche, steuerliche oder medizinische Beratung. Welche Abfälle deine Kommune wie annimmt und welche Gebühren anfallen, legt dein örtlicher Entsorger fest – frag dort im Zweifel nach. Bei Verdacht auf Asbest, alte Mineralwolle oder größeren Schimmelbefall beauftrage eine Fachfirma; bei gesundheitlichen Beschwerden wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt. Für eine Räumung durch uns gilt der Festpreis nach Besichtigung.

Frank van der Sande, Geschäftsführer beim Entrümpelungsdienst

Frank van der Sande

Geschäftsführer der Lampei & van der Sande GbR – Entrümpelungsdienst mit Sitz in Langenfeld (Rheinland), seit 1998 im Einsatz, über 10.000 Entrümpelungen. Jede Zahl und jede Frist in unseren Ratgebern ist mit einer Quelle belegt.

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Quellen

Alle 47 Belege anzeigen
  1. 1.Die Kommunen (öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger) müssen unter anderem Metallabfälle, Sperrmüll und gefährliche Abfälle aus privaten Haushalten getrennt sammeln (§ 20 Abs. 2 KrWG).
  2. 2.Zum Sperrmüll zählen insbesondere ausrangierte Möbel, Matratzen und alte Teppiche; die Entsorgung ist je nach Kommune unterschiedlich geregelt, Details stehen im Abfallkalender oder bei der Abfallberatung.
  3. 3.Große Elektrogeräte nehmen manche Kommunen auch bei der Sperrmüllsammlung mit; vorher beim Entsorger nachfragen.
  4. 4.Schadstoffe gehen zum Schadstoffmobil oder Wertstoffhof (Recyclinghof); Öffnungszeiten und Termine stehen im Abfallkalender oder auf der Website des Entsorgers.
  5. 5.Farb- und Lackreste, Holzschutzmittel und Verdünner gehören zur kommunalen Schadstoffsammlung; angetrocknete Dispersionsfarbe kann in den Restmüll.
  6. 6.Nicht vollständig geleerte Spraydosen, Gartenchemikalien mit Gefahrstoffsymbolen und Quecksilberthermometer sind Sondermüll; haushaltsübliche Mengen nehmen kommunale Sammelstellen kostenlos an.
  7. 7.Flüssige Schadstoffe nicht mischen und möglichst im Originalbehälter lassen.
  8. 8.Elektroaltgeräte müssen getrennt vom Restmüll erfasst werden; nicht fest verbaute Batterien und entnehmbare Lampen sind vorher zerstörungsfrei zu entnehmen (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
  9. 9.An den kommunalen Sammelstellen (z. B. Wertstoffhof) ist die Abgabe von Elektroaltgeräten kostenlos (§ 13 Abs. 4 ElektroG).
  10. 10.Die kommunalen Sammelstellen können die kostenlose Annahme asbesthaltiger Nachtspeicherheizgeräte ablehnen, die nicht ordnungsgemäß durch Fachpersonal abgebaut und verpackt wurden (§ 13 Abs. 5 ElektroG).
  11. 11.Zur Rücknahme verpflichtet sind Händler mit mindestens 400 m² Verkaufsfläche für Elektrogeräte und Lebensmittelhändler mit mindestens 800 m² Gesamtverkaufsfläche, die mehrmals im Jahr oder dauerhaft Elektrogeräte anbieten (§ 17 Abs. 1 ElektroG).
  12. 12.Beim Kauf eines neuen Geräts nehmen diese Händler ein Altgerät der gleichen Geräteart kostenlos zurück (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ElektroG).
  13. 13.Kleine Altgeräte, die in keiner Abmessung größer als 25 cm sind, nehmen diese Händler auch ohne Neukauf kostenlos zurück, höchstens drei pro Geräteart (§ 17 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ElektroG).
  14. 14.Persönliche Daten auf Altgeräten müssen Verbraucher vor der Entsorgung selbst löschen; die Verantwortung liegt bei ihnen.
  15. 15.Altbatterien müssen getrennt vom Restmüll abgegeben werden (§ 6 Abs. 1 BattDG).
  16. 16.Händler, die Gerätebatterien im Sortiment führen oder geführt haben, müssen Geräte-Altbatterien unabhängig von Marke und chemischer Zusammensetzung kostenlos zurücknehmen, begrenzt auf die in Privathaushalten üblichen Mengen (§ 14 Abs. 1 BattDG).
  17. 17.Kommunale Sammelstellen nehmen Geräte-Altbatterien aus privaten Haushalten kostenlos an (§ 15 Abs. 1 BattDG).
  18. 18.Batterien und Akkus gehören wegen Brand- und Umweltgefahren nie in Hausmüll, Sperrmüll oder Metallschrott.
  19. 19.Bei lithiumhaltigen Altbatterien und Akkus vor der Abgabe die Pole abkleben.
  20. 20.Alte Fenster, Außentüren und imprägnierte Gartenmöbel sind nach der Altholzverordnung im Regelfall Altholz der Kategorie A IV.
  21. 21.Die Kategorie A IV umfasst mit Holzschutzmitteln behandeltes sowie anderweitig schadstoffbelastetes Altholz (§ 2 AltholzV).
  22. 22.Eingetrocknete Farben gehören in den Restmüll, flüssige Farben und Lacke sowie Bau- und Abbruchabfälle nicht; was Restmüll ist, legt jede Kommune fest.
  23. 23.Seit dem 31. Oktober 1993 sind Herstellung, Inverkehrbringen und Verwendung von Asbest in Deutschland verboten.
  24. 24.Asbest kann in Nachtspeicheröfen und in Asbestzementprodukten wie Platten und Blumenkästen stecken.
  25. 25.Gefährlich sind Arbeiten, bei denen asbesthaltige Produkte zerstört oder bearbeitet werden, etwa Bohren, Sägen oder Brechen.
  26. 26.Tätigkeiten an asbesthaltigen Materialien sind grundsätzlich verboten; ausgenommen sind unter anderem das vollständige Entfernen (Abbrucharbeiten), Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten. Das gilt auch für private Haushalte (§ 11 Abs. 1, 2 und 7 GefStoffV).
  27. 27.Betriebe dürfen Tätigkeiten mit Asbest nur mit der erforderlichen Ausstattung und unter Verantwortung sachkundiger Personen ausführen (§ 11a Abs. 2 und 5 GefStoffV).
  28. 28.Sporen und Stoffwechselprodukte von Schimmelpilzen können eingeatmet allergische und reizende Reaktionen auslösen.
  29. 29.Von Schimmel befallene Materialien müssen gereinigt oder entfernt werden; größeren Befall sollte eine Fachfirma sanieren.
  30. 30.Kleinen, oberflächlichen Schimmelbefall (etwa unter 0,5 m²) kann man selbst entfernen, sofern keine Schimmelallergie, chronische Atemwegserkrankung oder Immunschwäche besteht.
  31. 31.Beim Entfernen von Schimmel staubarm arbeiten und Kunststoffhandschuhe, Atemschutz und Staubschutzbrille tragen.
  32. 32.Hantaviren können über eingeatmeten, aufgewirbelten Staub mit Ausscheidungen von Nagetieren übertragen werden; von der Rötelmaus übertragene Infektionen treten unter anderem gehäuft im Münsterland auf.
  33. 33.Beim Beseitigen von Mäusekot Einmalhandschuhe und eine FFP2- oder FFP3-Maske tragen und vorher mindestens 30 Minuten lüften.
  34. 34.Keinen Staubsauger verwenden, Kot mit Wasser besprühen, um die Staubentwicklung zu verringern, und nach der Arbeit duschen sowie Haare und Arbeitskleidung waschen.
  35. 35.Lebensmittel und Tierfutter fest verschlossen aufbewahren, damit keine Nagetiere angelockt werden.
  36. 36.Eine Hantavirus-Erkrankung beginnt meist mit Fieber und grippeähnlichen Beschwerden; bei Verdacht ärztlichen Rat einholen.
  37. 37.Im Sommer kann sich Luftfeuchtigkeit an kalten Kellerwänden niederschlagen und zu Schimmelwachstum führen; Keller dann vorzugsweise nachts oder in den kühlen Morgenstunden lüften.
  38. 38.In feuchten Kellern sollten keine schimmelempfindlichen Gegenstände des täglichen Bedarfs gelagert werden.
  39. 39.Mineralwolle, die vor 1996 hergestellt wurde („alte“ Wolle), wurde als potenziell krebserzeugend eingestuft.
  40. 40.Auch zwischen 1996 und Juni 2000 eingebaute Mineralwolle kann noch „alte“ Wolle sein; ausgebaute alte Mineralwolle ist gefährlicher Abfall.
  41. 41.Für haushaltsnahe Dienstleistungen im eigenen Haushalt ermäßigt sich die Einkommensteuer um 20 Prozent der Aufwendungen, höchstens 4.000 Euro (§ 35a Abs. 2 und 4 EStG).
  42. 42.Begünstigt sind nur Arbeitskosten; Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers (§ 35a Abs. 5 EStG).
  43. 43.Zum Haushalt im Sinne des § 35a EStG gehören auch Zubehörräume wie Keller und Dachboden (BMF-Schreiben vom 9. November 2016 in der Fassung vom 1. September 2021, Rdnr. 1).
  44. 44.Begünstigt sind nur Arbeitskosten für Leistungen im Haushalt einschließlich Maschinen- und Fahrtkosten; Gebühren für die Annahme des Abfalls sind keine solchen Arbeitskosten (BMF-Schreiben zu § 35a EStG, Rdnr. 39).
  45. 45.Nach Anlage 1 des BMF-Schreibens ist eine Entsorgungsleistung nur als Nebenleistung begünstigt, als Hauptleistung nicht; nicht begünstigt sind auch die Müllabfuhr, bei der die Entsorgung im Vordergrund steht, und die Sperrmüllabfuhr (jeweils Kreuz in der Spalte „nicht begünstigt“, Tabellentext in Lesereihenfolge).
  46. 46.Neben der Wohnung werden üblicherweise Nebenräume wie Kellerräume mitvermietet; sie sind dann Gegenstand des Mietvertrags, also Teil der Mietsache.
  47. 47.Mieter müssen die Mietsache nach Ende des Mietverhältnisses zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB).
FAQ

Häufige Fragen

Deine Frage war nicht dabei? Ruf uns an oder schreib per WhatsApp – wir antworten auch außerhalb der Bürozeiten.

Das hängt vor allem von der Menge, vom Zugang und von Schadstoffen wie Farben oder Chemikalien ab – deshalb nennen wir keine Pauschalpreise. Nach einer kostenlosen Besichtigung bekommst du von uns einen verbindlichen Festpreis; verwertbare Gegenstände werden angerechnet.

Nur, wenn deine Kommune das ausdrücklich anbietet. Grundsätzlich müssen Elektroaltgeräte getrennt vom Restmüll erfasst werden (§ 10 ElektroG). Kostenlos geht das an kommunalen Sammelstellen wie dem Wertstoffhof; große Händler nehmen kleine Geräte bis 25 cm Kantenlänge auch ohne Neukauf zurück. Batterien und Akkus nimmst du vorher heraus.

Das hängt vom Inhalt ab. Flüssige Farb- und Lackreste, Verdünner und Holzschutzmittel bringst du zur Schadstoffsammlung, also zum Schadstoffmobil oder zum Wertstoffhof. Vollständig eingetrocknete Dispersionsfarbe, also typische Wandfarbe, darf in der Regel in den Restmüll – die Einzelheiten regelt deine Kommune. Bist du unsicher, was im Eimer ist, frag bei deinem Entsorger nach.

Er kann es sein. In manchen Regionen Deutschlands übertragen Mäuse Hantaviren, und eine Ansteckung ist über eingeatmeten Staub möglich, der Ausscheidungen der Tiere enthält. Fege oder sauge Kot deshalb nicht trocken weg, sondern befeuchte ihn vorher und trage Einmalhandschuhe sowie eine FFP2- oder FFP3-Maske. Bekommst du nach solchen Arbeiten Fieber und grippeähnliche Beschwerden, wende dich an deine Ärztin oder deinen Arzt.

Ja, wenn der Kellerraum mitvermietet ist – ob das so ist, steht in deinem Mietvertrag. Ein mitvermieteter Keller gehört zur Mietsache, und die musst du nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben (§ 546 BGB). Plane die Räumung deshalb rechtzeitig vor dem Übergabetermin ein.

Möglich, aber nicht sicher: Sie muss in deinem eigenen Haushalt stattfinden – dazu gehört auch dein Keller. Erkennt das Finanzamt sie als haushaltsnahe Dienstleistung an, mindern 20 Prozent der Arbeitskosten deine Einkommensteuer, höchstens 4.000 Euro im Jahr (§ 35a EStG). Voraussetzung sind eine Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Betriebs. Gebühren für die Annahme des Abfalls zählen nicht mit; die Sperrmüllabfuhr und Leistungen, bei denen die Entsorgung selbst im Vordergrund steht, sind nach Auffassung des Bundesfinanzministeriums nicht begünstigt.