Wie läuft die Räumung einer Messie-Wohnung ab?
Am Anfang steht immer ein Blick in die Wohnung. Erst vor Ort lässt sich einschätzen, wie viel Volumen anfällt, ob Schimmel oder Schädlinge im Spiel sind und wie lang die Tragewege sind. Bei uns ist diese Besichtigung kostenlos und oft noch am selben Tag möglich; danach bekommst du einen verbindlichen Festpreis.
Lebt die betroffene Person noch in der Wohnung, gehört sie von Anfang an dazu. Gegen ihren Willen auszuräumen ist auch für Angehörige keine Option: Wer jemandem ohne dessen Willen den Besitz entzieht, handelt grundsätzlich widerrechtlich (verbotene Eigenmacht, § 858 BGB). So läuft die Räumung in der Regel ab:
- Besichtigung: Umfang, Hygienezustand, Zugang und Sonderabfälle klären, danach ein schriftliches Festpreisangebot einholen.
- Absprache: festlegen, was bleibt, wonach gesucht wird (Dokumente, Fotos, Wertsachen) und was entsorgt werden darf, am besten schriftlich.
- Schutz: Handschuhe, Atemschutz und Staub-Schutzbrille, bei Bedarf ein Einwegschutzanzug. Das empfiehlt das Umweltbundesamt jedenfalls bei Schimmel.
- Sortieren und Entsorgen: Müll, Wertstoffe und Verwertbares trennen. Elektroaltgeräte gehören nicht in den Restmüll, sondern in eine getrennte Erfassung (§ 10 ElektroG).
- Schädlingsbekämpfung und Desinfektion: überall dort, wo Befall oder starke Verunreinigungen es erfordern.
- Übergabe: Die Wohnung wird leer und besenrein übergeben; besenrein heißt laut BGH, dass grobe Verschmutzungen beseitigt sind (VIII ZR 124/05).
Schutzausrüstung, Schädlinge, Desinfektion: Worauf kommt es an?
In einer Messie-Wohnung lauern Gefahren, die man nicht immer sofort sieht. Das MSD Manual nennt Brand- und Sicherheitsrisiken sowie Ungezieferbefall als mögliche Folgen der Unordnung. Für das Entfernen von Schimmel rät das Umweltbundesamt, ihn nicht mit bloßen Händen zu berühren, die Sporen nicht einzuatmen und die Augen zu schützen. Größerer Befall sollte immer von einer fachkundigen Firma saniert werden.
Kleineren Befall kannst du laut Umweltbundesamt selbst entfernen, wenn du nicht allergisch auf Schimmelpilze reagierst, nicht an einer chronischen Atemwegserkrankung leidest und kein geschwächtes Immunsystem hast. Trifft eines davon auf dich zu, überlass das Entfernen anderen und klär ärztlich ab, ob du beim Ausräumen befallener Räume mithelfen solltest.
Für Schädlinge gibt es eine gesetzliche Regel: Werden Gesundheitsschädlinge festgestellt, also Tiere, durch die Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können, und ist die Gefahr begründet, dass sie Erreger verbreiten, muss die zuständige Behörde die zur Bekämpfung erforderlichen Maßnahmen anordnen (§ 17 Abs. 2 und § 2 Nr. 12 IfSG). Zeigt sich bei der Besichtigung ein Befall, plan eine fachgerechte Schädlingsbekämpfung und, wo nötig, eine Desinfektion gleich mit ein.
Was kostet es, eine Messie-Wohnung zu räumen?
Den Preis bestimmt vor allem der Füllgrad, also das Volumen in Kubikmetern, und weniger die Wohnfläche. Beim Messie-Syndrom ist der Wohnraum so zugestellt, dass er nicht mehr richtig nutzbar ist. Entsprechend mehr muss getragen, sortiert und entsorgt werden. Wie Volumen, Etage und Entsorgungsart den Preis bestimmen, erklären wir ausführlich in unserem Ratgeber zu den Entrümpelungskosten.
Pauschalpreise nennen wir deshalb nicht – gerade bei einer Messie-Wohnung lässt sich der Aufwand nur vor Ort einschätzen. Verbindlich ist der Festpreis, den du nach der kostenlosen Besichtigung bekommst.
Schädlingsbekämpfung und Desinfektion sind bei uns bei Bedarf im Festpreis enthalten, und verwertbare Gegenstände rechnen wir an, was den Preis senkt. Diese Punkte treiben die Kosten einer Messie-Räumung:
- Volumen: Mehr Kubikmeter bedeuten mehr Arbeitszeit und höhere Entsorgungskosten.
- Sortieraufwand: Dokumente und Wertsachen müssen aus dem Müll herausgesucht, Elektroaltgeräte getrennt entsorgt werden.
- Hygiene: Schutzausrüstung, Desinfektion und bei Befall eine Schädlingsbekämpfung.
- Schimmel: Größerer Befall gehört in die Hände einer Fachfirma und ist ein eigener Kostenpunkt.
- Zugang: Etage, fehlender Aufzug und lange Tragewege verlängern die Arbeit.
Wer zahlt die Räumung einer Messie-Wohnung?
Grundsätzlich zahlt, wer in der Wohnung lebt. Als Mieter muss die Person die Wohnung nach dem Ende des Mietverhältnisses zurückgeben (§ 546 BGB). Kommt es zur Zwangsräumung, fallen ihr die notwendigen Kosten zur Last (§ 788 ZPO). Vorschießen muss diese Kosten in der Regel aber der Vermieter als Auftraggeber des Gerichtsvollziehers (§ 4 GvKostG); ist beim Mieter nichts zu holen, bleibt er als Kostenschuldner darauf sitzen (§ 13 GvKostG).
Ist die Person verstorben und setzt niemand aus ihrem Haushalt den Mietvertrag fort (§§ 563, 563a BGB), wird er mit dem Erben fortgesetzt (§ 564 BGB). Die Erben haften für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 BGB). Wer das Erbe fristgerecht ausschlägt, in der Regel binnen sechs Wochen, nachdem er erfahren hat, dass und warum er Erbe geworden ist (§ 1944 BGB), wird so behandelt, als hätte er nie geerbt (§ 1953 BGB). Ist der Erbe unbekannt, kann der Vermieter beim Nachlassgericht einen Nachlasspfleger beantragen, um seine Ansprüche gerichtlich geltend zu machen (§§ 1960, 1961 BGB). Was Erben vor der Räumung klären sollten, steht in unserem Ratgeber zur Haushaltsauflösung im Todesfall.
Können Betroffene die Räumung nicht selbst bezahlen, frag beim Sozialamt nach oder, wenn sie Grundsicherungsgeld beziehen (bis Juni 2026: Bürgergeld), beim Jobcenter. Das Sozialhilferecht kennt Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können; ausdrücklich genannt sind auch Maßnahmen bei der Erhaltung einer Wohnung (§§ 67, 68 SGB XII). Ob das Amt eine Räumung übernimmt, entscheidet es im Einzelfall. Darauf solltest du achten:
- Erst den Antrag stellen, dann beauftragen: Leistungen des Jobcenters gibt es grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung (§ 37 SGB II).
- Das Sozialamt frühzeitig informieren: Sozialhilfe, etwa nach §§ 67, 68 SGB XII, setzt erst ein, wenn das Amt erfährt, dass die Voraussetzungen vorliegen (§ 18 SGB XII).
- Schriftliche Festpreisangebote beilegen, damit das Amt Notwendigkeit und Höhe der Kosten nachvollziehen kann.
- Auf Wunsch dokumentieren wir die Entsorgung, etwa für Vermieter, Betreuer oder Ämter.
Was darf der Vermieter – und was nicht?
Auch bei einer völlig vermüllten Wohnung gilt: Eigenmächtig ausräumen darf der Vermieter nicht. Nimmt er die Wohnung ohne gerichtlichen Titel in Besitz und räumt sie aus, ist das unerlaubte Selbsthilfe, für deren Folgen er verschuldensunabhängig haftet (BGH, Urteil vom 14. Juli 2010, VIII ZR 45/09). Das gilt jedenfalls, solange der Mieter seinen Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat, und selbst dann, wenn das Mietverhältnis bereits wirksam gekündigt ist. Der Vermieter muss sich einen Räumungstitel beschaffen; geräumt wird dann durch den Gerichtsvollzieher (§ 885 ZPO).
Zutritt zur Wohnung kann er nur nach Vorankündigung und mit einem konkreten sachlichen Grund verlangen (BGH, Urteil vom 4. Juni 2014, VIII ZR 289/13).
Kündigen kann der Vermieter wegen Vermüllung nur unter Voraussetzungen. Fristlos ist das möglich, wenn der Mieter die Wohnung durch Vernachlässigung der Sorgfalt erheblich gefährdet (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB) oder den Hausfrieden nachhaltig stört (§ 569 Abs. 2 BGB). Vorher muss er in der Regel abmahnen oder eine Frist zur Abhilfe setzen (§ 543 Abs. 3 BGB). Für eine ordentliche Kündigung braucht er ein berechtigtes Interesse, etwa eine schuldhafte, nicht unerhebliche Pflichtverletzung (§ 573 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Ob die Schwelle erreicht ist, hängt von allen Umständen des Einzelfalls ab (§ 543 Abs. 1 BGB).
- Erlaubt: abmahnen, eine Frist zur Abhilfe setzen, bei fortgesetztem vertragswidrigem Gebrauch trotz Abmahnung auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB), bei Vorliegen der Voraussetzungen kündigen und auf Räumung klagen.
- Nicht erlaubt ohne Räumungstitel, solange der Mieter seinen Besitz nicht erkennbar aufgegeben hat: die Wohnung eigenmächtig in Besitz nehmen, etwa den Mieter per Schlossaustausch gegen seinen Willen aussperren, und Sachen des Mieters wegschaffen oder entsorgen.
Wie gehst du respektvoll mit Betroffenen um?
Das Messie-Syndrom ist keine Frage von Faulheit, sondern eine psychische Störung, die Ärzte nach festgelegten Kriterien diagnostizieren. Betroffenen fällt es dauerhaft so schwer, sich von Dingen zu trennen, dass der Wohnraum nicht mehr nutzbar ist. Laut MSD Manual wird vermutet, dass 1,5 bis 6 Prozent der Bevölkerung betroffen sind; eine Zahl speziell für Deutschland ist das nicht. Manche lassen aus Scham nicht einmal Familie oder Freunde in die Wohnung. Ob wirklich ein Messie-Syndrom vorliegt, kann nur eine Fachperson beurteilen; nicht jede volle Wohnung hat diese Ursache.
Schon der Gedanke ans Wegwerfen kann Betroffene quälen. Eine Räumung beseitigt außerdem nur die Folgen: Ohne Behandlung bestehen die Symptome laut MSD Manual meist ein Leben lang fort. Räumung und Hilfe gehören deshalb zusammen. Für den Umgang heißt das:
- Ohne Vorwürfe ansprechen und Hilfe anbieten, statt Ultimaten zu stellen.
- Entscheidungen gemeinsam treffen und nichts heimlich wegwerfen.
- Erinnerungsstücke, Fotos und Unterlagen vorab sichern und sichtbar beiseitestellen.
- In kleinen, vereinbarten Schritten vorgehen, wenn keine Frist drängt.
- Diskret bleiben: Nachbarn müssen nicht mehr erfahren als nötig.
Wo finden Betroffene und Angehörige Hilfe?
Als erste Behandlung wird in der Regel eine kognitive Verhaltenstherapie versucht, die sich speziell auf das Horten konzentriert. Diese Anlaufstellen helfen beim ersten Schritt:
- Hausarztpraxis oder Psychotherapie: Ein erster Ansprechpartner kann die Hausarztpraxis sein. Einen Termin für eine psychotherapeutische Sprechstunde vermittelt die 116117, eine Überweisung brauchst du nicht.
- Sozialpsychiatrischer Dienst: In NRW leisten die Kreise und kreisfreien Städte Hilfen für psychisch Kranke, vor allem über Sozialpsychiatrische Dienste. Ob und wie im Einzelfall geholfen werden kann, klären die Sprechstunden des Dienstes. Hausbesuche sind anzubieten, die Hilfe ist freiwillig, die Kosten tragen die Kreise und kreisfreien Städte (§§ 3, 5, 8, 33 PsychKG NRW). Die Beratung soll auch Mitbewohner und benannte Vertrauenspersonen einbeziehen.
- Selbsthilfe: In der Datenbank der NAKOS (Nationale Kontakt- und Informationsstelle für Selbsthilfe) findest du über Thema und Postleitzahl Selbsthilfekontaktstellen in deiner Nähe. Sie stellen den Kontakt zu bestehenden Gruppen her; auch Angehörige können sich dort über Selbsthilfegruppen beraten lassen.
- Akute Krise: Die TelefonSeelsorge ist Tag und Nacht kostenlos und anonym erreichbar unter 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123.
- Rechtliche Betreuung: Kann jemand seine Angelegenheiten wegen einer Krankheit rechtlich nicht mehr besorgen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer, aber nur, wenn das erforderlich ist, und nie gegen den freien Willen der Person (§ 1814 BGB).
Passend dazu bei uns
Hinweis: Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und ersetzt weder eine Rechtsberatung noch eine ärztliche oder psychotherapeutische Beratung. Miet-, Erb- und Sozialrecht hängen stark vom Einzelfall ab; bei konkreten Fragen helfen eine Rechtsanwältin oder ein Rechtsanwalt, ein Mieter- oder Eigentümerverein oder das zuständige Amt. Ob ein Messie-Syndrom vorliegt, kann nur eine Fachperson beurteilen.

Geschrieben von
Frank van der Sande
Geschäftsführer der Lampei & van der Sande GbR – Entrümpelungsdienst mit Sitz in Langenfeld (Rheinland), seit 1998 im Einsatz, über 10.000 Entrümpelungen. Jede Zahl und jede Frist in unseren Ratgebern ist mit einer Quelle belegt.
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- 1.Wer einem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht, handelt widerrechtlich, sofern das Gesetz die Entziehung nicht gestattet (verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1 BGB).
- 2.Elektroaltgeräte müssen getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall erfasst werden (§ 10 Abs. 1 ElektroG).
- 3.Besenreine Rückgabe verlangt nur die Beseitigung grober Verschmutzungen (BGH, Urteil vom 28.06.2006, VIII ZR 124/05).
- 4.Die Unordnung beim Messie-Syndrom kann ein Brand- oder Sicherheitsrisiko darstellen und zu Ungezieferbefall führen (MSD Manual, Stand November 2025).
- 5.Schutz bei der Schimmelentfernung: Schutzhandschuhe, Atemschutz, Staub-Schutzbrille, gewaschene Arbeitskleidung oder Einwegschutzanzug (Umweltbundesamt).
- 6.Größerer Schimmelbefall sollte immer von einer fachkundigen Firma saniert werden (Umweltbundesamt).
- 7.Kleineren Schimmelbefall kann man laut Umweltbundesamt selbst entfernen, wenn man nicht allergisch auf Schimmelpilze reagiert, nicht an chronischen Atemwegserkrankungen leidet und kein geschwächtes Immunsystem hat.
- 8.Werden Gesundheitsschädlinge festgestellt und droht die Verbreitung von Krankheitserregern, muss die zuständige Behörde die Bekämpfung anordnen (§ 17 Abs. 2 IfSG).
- 9.Gesundheitsschädling ist ein Tier, durch das Krankheitserreger auf Menschen übertragen werden können (§ 2 Nr. 12 IfSG).
- 10.Beim Messie-Syndrom fällt es Betroffenen dauerhaft schwer, sich von Dingen zu trennen; der Wohnraum wird so zugestellt, dass er nicht mehr nutzbar ist (MSD Manual).
- 11.Der Mieter muss die Mietsache nach Beendigung des Mietverhältnisses zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB).
- 12.Die notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung fallen dem Schuldner zur Last (§ 788 Abs. 1 ZPO).
- 13.Der Auftraggeber des Gerichtsvollziehers muss einen Kostenvorschuss zahlen (§ 4 Abs. 1 GvKostG).
- 14.Kostenschuldner der Gerichtsvollzieherkosten sind der Auftraggeber und der Vollstreckungsschuldner, und zwar als Gesamtschuldner (§ 13 Abs. 1 und 2 GvKostG).
- 15.In den Mietvertrag eintreten können Personen, die mit dem Mieter einen gemeinsamen Haushalt führten, etwa Ehegatte oder Lebenspartner (§ 563 Abs. 1 und 2 BGB).
- 16.Sind mehrere solcher Personen gemeinsam Mieter, wird das Mietverhältnis mit den überlebenden Mietern fortgesetzt (§ 563a Abs. 1 BGB).
- 17.Treten keine Personen im Sinne des § 563 in den Mietvertrag ein und wird er auch nicht nach § 563a mit ihnen fortgesetzt, wird er mit dem Erben fortgesetzt (§ 564 Satz 1 BGB).
- 18.Der Erbe haftet für die Nachlassverbindlichkeiten (§ 1967 Abs. 1 BGB).
- 19.Die Erbschaft kann nur binnen sechs Wochen ab Kenntnis von Anfall und Berufungsgrund ausgeschlagen werden (§ 1944 Abs. 1 und 2 BGB).
- 20.Ausnahme von der Sechs-Wochen-Frist: sechs Monate bei letztem Wohnsitz des Erblassers nur im Ausland oder Auslandsaufenthalt des Erben bei Fristbeginn (§ 1944 Abs. 3 BGB), daher „in der Regel“.
- 21.Nach einer Ausschlagung gilt der Anfall der Erbschaft an den Ausschlagenden als nicht erfolgt (§ 1953 Abs. 1 BGB).
- 22.Ist der Erbe unbekannt, sorgt das Nachlassgericht für die Sicherung des Nachlasses (§ 1960 Abs. 1 BGB).
- 23.Auf Antrag des Berechtigten bestellt das Nachlassgericht einen Nachlasspfleger, damit Ansprüche gegen den Nachlass gerichtlich geltend gemacht werden können (§ 1961 BGB).
- 24.Hilfen für Menschen in besonderen sozialen Schwierigkeiten, die diese nicht aus eigener Kraft überwinden können (§ 67 SGB XII).
- 25.Die Hilfen umfassen ausdrücklich Maßnahmen bei der Erhaltung und Beschaffung einer Wohnung (§ 68 Abs. 1 SGB XII).
- 26.Die Geldleistung nach dem SGB II heißt Grundsicherungsgeld (§ 19 Abs. 1 SGB II).
- 27.Seit dem 1. Juli 2026 ersetzt das Grundsicherungsgeld das Bürgergeld; Ansprechpartner sind die Jobcenter (Bundesagentur für Arbeit).
- 28.Leistungen nach dem SGB II gibt es nur auf Antrag und grundsätzlich nicht für Zeiten vor der Antragstellung; der Antrag auf Leistungen zum Lebensunterhalt wirkt auf den Monatsersten zurück (§ 37 Abs. 1 und 2 SGB II).
- 29.Sozialhilfe (außer Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) setzt ein, sobald dem Träger die Voraussetzungen bekannt werden (§ 18 Abs. 1 SGB XII).
- 30.Eigenmächtige Inbesitznahme und Ausräumen einer Wohnung ohne Titel ist unerlaubte Selbsthilfe; der Vermieter haftet verschuldensunabhängig (BGH, Urteil vom 14.07.2010, VIII ZR 45/09).
- 31.Das gilt jedenfalls, solange der Mieter seinen Besitz an der Wohnung nicht erkennbar aufgegeben hat (BGH, VIII ZR 45/09, Rn. 9).
- 32.Das gilt auch bei wirksam gekündigtem Mietverhältnis; der Vermieter muss sich einen Räumungstitel beschaffen (BGH, VIII ZR 45/09, Rn. 9).
- 33.Von der Ersatzpflicht erfasst ist insbesondere die eigenmächtige Entsorgung des Hausrats (BGH, VIII ZR 45/09, Rn. 10).
- 34.Ein Schlossaustausch ohne den Willen des Besitzers, der ihm das Betreten der Wohnung unmöglich macht, ist verbotene Eigenmacht (AG Köln, Urteil vom 09.04.2015, 129 C 65/15).
- 35.Bei einer Räumung setzt der Gerichtsvollzieher den Schuldner aus dem Besitz und weist den Gläubiger ein (§ 885 Abs. 1 ZPO).
- 36.Zutritt zur Wohnung muss der Mieter nur nach Vorankündigung und bei konkretem sachlichem Grund gewähren (BGH, Urteil vom 04.06.2014, VIII ZR 289/13).
- 37.Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung: erhebliche Gefährdung der Mietsache durch Vernachlässigung der Sorgfalt (§ 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB).
- 38.Wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung: nachhaltige Störung des Hausfriedens (§ 569 Abs. 2 BGB).
- 39.Bei Pflichtverletzungen ist die fristlose Kündigung grundsätzlich erst nach erfolgloser Abhilfefrist oder Abmahnung zulässig (§ 543 Abs. 3 BGB).
- 40.Maßgeblich sind alle Umstände des Einzelfalls und die Abwägung der beiderseitigen Interessen (§ 543 Abs. 1 BGB).
- 41.Ordentliche Kündigung nur bei berechtigtem Interesse, etwa bei schuldhafter, nicht unerheblicher Pflichtverletzung des Mieters (§ 573 Abs. 1 und 2 Nr. 1 BGB).
- 42.Bei fortgesetztem vertragswidrigem Gebrauch trotz Abmahnung kann der Vermieter auf Unterlassung klagen (§ 541 BGB).
- 43.Widerspruch des Mieters gegen eine ordentliche Kündigung wegen Härte; ausgeschlossen bei einem Grund zur fristlosen Kündigung (§ 574 Abs. 1 BGB).
- 44.Das Messie-Syndrom wird ärztlich nach spezifischen psychiatrischen Diagnosekriterien beurteilt, u. a. bei dauerhaften Schwierigkeiten, sich von Gegenständen zu trennen (MSD Manual).
- 45.Ärzte unterscheiden das Messie-Syndrom von einer vorübergehenden Ansammlung von Gegenständen, etwa nach einer Erbschaft (MSD Manual).
- 46.Das MSD Manual ordnet das Messie-Syndrom als psychische Störung ein und grenzt es von anderen psychischen Gesundheitsstörungen ab.
- 47.Vermutlich sind 1,5 bis 6 Prozent der Bevölkerung vom Messie-Syndrom betroffen (MSD Manual; allgemeine Schätzung ohne Bezug auf ein bestimmtes Land).
- 48.Manche Betroffene lassen aus Scham nicht einmal Familie oder Freunde ins Haus (MSD Manual).
- 49.Schon der Gedanke, sich von Gegenständen zu trennen, quält Betroffene (MSD Manual).
- 50.Ohne Behandlung bestehen die Symptome meist ein Leben lang fort (MSD Manual).
- 51.Als erste Behandlung wird in der Regel eine auf das Horten ausgerichtete kognitive Verhaltenstherapie versucht (MSD Manual).
- 52.Termine für eine psychotherapeutische Sprechstunde gibt es über die 116117; eine Überweisung ist nicht nötig.
- 53.In NRW obliegen die Hilfen für psychisch Kranke den Kreisen und kreisfreien Städten und werden insbesondere durch Sozialpsychiatrische Dienste geleistet (§ 5 Abs. 1 PsychKG NRW).
- 54.Die Hilfen werden nur geleistet, wenn sie freiwillig angenommen werden (§ 3 Abs. 2 PsychKG NRW).
- 55.Bei den Sozialpsychiatrischen Diensten sind regelmäßig Sprechstunden abzuhalten; sie dienen dazu, im Einzelfall festzustellen, ob und wie geholfen werden kann (§ 8 Abs. 1 PsychKG NRW).
- 56.Hausbesuche sind anzubieten; die Beratung soll auch Mitbewohner und benannte Vertrauenspersonen einbeziehen (§ 8 Abs. 2 und 3 PsychKG NRW).
- 57.Die Kosten der Hilfen für psychisch Kranke tragen die Kreise und kreisfreien Städte (§ 33 PsychKG NRW).
- 58.In der NAKOS-Datenbank lassen sich Selbsthilfekontaktstellen nach Thema, Ort oder Postleitzahl suchen.
- 59.Selbsthilfekontaktstellen stellen den Kontakt zu bestehenden Gruppen her; auch Angehörige können sich beraten lassen (NAKOS).
- 60.TelefonSeelsorge: 0800 1110111, 0800 1110222 oder 116 123, Tag und Nacht, kostenlos und anonym.
- 61.Kann ein Volljähriger seine Angelegenheiten wegen Krankheit oder Behinderung rechtlich nicht besorgen, bestellt das Betreuungsgericht einen Betreuer (§ 1814 Abs. 1 BGB).
- 62.Ein Betreuer darf nicht gegen den freien Willen und nur bei Erforderlichkeit bestellt werden (§ 1814 Abs. 2 und 3 BGB).
- 63.Mit dem Tod geht das Vermögen als Ganzes auf die Erben über (§ 1922 Abs. 1 BGB).